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23. April 2009 um 23:45 Uhr
#70448
Roland
Teilnehmer
Hallo alanna!
Du brauchst neben dem Ersatz der Hotelrechnung keine weiteren Nächtigungsgelder bezahlen.
Wenn z.B. 3x genächtigt wurde (auf Grund einer Dienstreise) steht das Nächtigungsgeld auch 3x zu (lt. Beleg oder auch pauschal).
LG