Re:Re: Nachtarbeit

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#70232
Roland
Teilnehmer

Liebe KollegInnen!

Gemäß § 68 Abs. 2 sind 10 Überstundenzuschläge, zu max. 50% bis € 86,– steuerfrei.
Somit kann durchaus auch eine Überstunde gem. § 68 Abs. 2 mit 100% Zuschlag zur Hälfte steuerfrei abgerechnet werden (wenn eben nicht schon 10 ÜZ zu 50% im LZZR angefallen sind); das ergibt sich aus der Textierung der Gesetzesstelle.

LG