Re:Re: Nachtarbeit

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#70155
Gismo
Teilnehmer

Gerne helf ich Dir wenn ich kann ;-D

Den Angaben nach solltest du folgendes Ergebnis haben:

9?-18 Uhr NAZ
18-19 Uhr MAZ (nur Grundvergütung wenn nicht Teilzeitarbeit -25% Zuschlag-oder vereinbarter MAZ Zuschlag vereinbart)
19-20 Uhr 50% Zuschlag zur Grundvergütung ( §68/2 ESTG bis zu 10 Std.Höchst 86.-nicht pflichtig)
20-21 Uhr 100 % Zuschlag zur Grundvergütung pflichtig da 3 Stunden Blockzeit nicht gegeben ist.

Liebe Grüße
Gismo