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9. Juli 2010 um 12:03 Uhr
#71779
Teilnehmer
Hallo,
nachdem das Frauen-Nachtarbeitsgesetz ja schon ein paar Jahre außer Kraft ist, das Nachtschwerarbeitsgesetz geschlechtsneutral formuliert ist und es für Frauen ab 52 mit einer bestimmten Anzahl an Nachtschwerarbeitsmonaten ein Sonderruhegeld gibt, würde ich auch JA sagen. Während einer Schutzfrist nach dem MSchG sind natürlich die einschlägigen Beschäftigungsverbote zu beachten.
LG
Mathias