Re:Re: MV Pflicht für Vorstände….!!!

Start Foren Abfertigung "Neu" MV Pflicht für Vorstände….!!! Re:Re: MV Pflicht für Vorstände….!!!

#69393
Martin
Teilnehmer

Bemerkung:

Da Vorstände keinen Anspruch auf gesetzliche Abfertigung (fallen nicht unter Angestelltengesetz) haben, sind begünstigte Abfertigungen für bereits bestehende Abfertigungsansprüche nur nach Viertel- und Zwölftelregelung möglich.

Auch nicht abgefertigte Auslandsdienstzeiten können für die Zwölftelregelung herangezogen werden.

Wenn die Abberufung schon erkennbar ist, könnte das Jahresviertel, -zwölftel durch Neugestaltung der Auszahlungsmodalitäten in den letzten 12 Monaten vor Beendigung in die Höhe getrieben werden. ..immer im Rahmen des Glaubwürdigen bleiben…