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7. Juli 2009 um 22:07 Uhr
#70739
Roland
Teilnehmer
Hallo Claudia!
Alles richtig gerechnet – zumindest würde ich es genauso machen! 😉
Die fiktive 50%-Grundlage bleibt auch dann erhalten, wenn der AN vom AG keine KrankenENTGELT mehr erhält.
LG