Re:Re: MV bei freien Dienstnehmer – mit mehr als 25% Beteiligung

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#71881
Roland
Teilnehmer

Hallo Andrea!

Meines Erachtens auf alle Fälle ja, siehe § 1 Abs. 1a BMSVG (die Beteiligung sollte da keine Rolle spielen).

(1a) Die Bestimmungen des 1. und 2. Teiles und § 48 Abs. 1 gelten für freie Dienstverhältnisse im Sinne des § 4 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, für freie Dienstverhältnisse von geringfügig beschäftigten Personen (§ 5 Abs. 2 ASVG) sowie für freie Dienstverhältnisse von Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 6 ASVG, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen mit der Maßgabe, dass ….

LG