Re:Re: Mutterschutz und UB

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Mutterschutz und UB Re:Re: Mutterschutz und UB

#70752
Mathias
Teilnehmer

Wenn der KV nichts abweichendes regelt, stehen die Sonderzahlungen nur aliquot bis zum Beginn der Schutzfrist zu (§ 14 Abs. 3 MSchG). Ist eine Sonderzahlung bereits voll ausgezahlt, kann man den zuviel bezahlten Teil rückfordern oder aufrechnen.