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Liebe Natascha!
Bei mir hat die WGKK einmal akzeptiert, dass MA nach Ausspruch der Kündigung – wir haben unterschreiben lassen – zum Arzt gegangen ist. Ich musste dann nicht länger zahlen. Es war ein längeres Leiden. MA hat sich gesund schreiben lassen und kam zur Arbeit (hatte Angst vor zu langem Krankenstand), wir haben dann aber trotzdem gekündigt – andere Gründe. Darauf hin ist MA natürlich gleich wieder zum Arzt.
Wie weit das „richtig“ war, dass Kündigung „vor Krankenstand“ akzeptiert wurde, weiss ich natürlich nicht.
Vielleicht probierst Du Zahlung bis Ende DV und machst eventuell Nachzahlung bei Beschwerde der GKK.
Liebe Grüße
Biggi