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4. März 2013 um 8:56 Uhr
#73561
Roland
Teilnehmer
Hallo Willi!
Es könnte ja auch eine „kollektivvertragliche“ Abfertigung sein (die kann gegenüber dem Gesetz günstiger sein).
Gehalt 2.400,–
‚+ je 1/12 UZ und WR (je 200,–) = 400,–
Ergibt ein mon. Entgelt von 2.800,– mal 5 = Bruttoabfertigung 14.000,– minus 6% LSt (840,–) = AZ 13.160,– .
LG