Re:Re: Monatlicher Kostenbeitrag für Firmenauto

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#69851
Roland
Teilnehmer

Hallo Barbara!

Das Problem dabei ist, dass bei einem neuen DV ich im Prinzip alles vereinbaren kann, soweit ich keine arbeitsrechtlichen Mindeststandards unterschreite.
Somit kann es im Fall von Bernhard keinerlei Probleme geben. Für Bernhard ist es natürlich kein Vorteil, dass er einen so hohen Kostenbeitrag leisten muss.

In deinem Fall handelt es sich aber um ein bestehendes Dienstverhältnis; außerdem ist meiner Meinung nach deine Variante arbeitsrechtlich gar nicht möglich (wäre ein Verzicht bei aufrechtem DV).

Ich stelle dir zu diesem Thema ein paar Basisinformationen (bezüglich Verzicht und Verschlechterungsvereinbarung) aus der PV-Info rein:

Ein Verzicht liegt vor, wenn jemand auf einen ihm unstrittig zustehenden Anspruch verzichtet.
Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses ist der Verzicht auf bereits entstandene Ansprüche eines Arbeitnehmers rechtsunwirksam. Dieser Sichtweise liegt die Annahme zu Grunde, dass der Arbeitnehmer auf Grund seiner Abhängigkeit den Verzicht nicht aus freiem Willen, sondern unter dem Druck des Arbeitgebers abgegeben hat.
Ein Verzicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist rechtswirksam, wenn kein Druck mehr auf den Arbeitnehmer ausgeübt werden kann.

Eine Verschlechterungsvereinbarung liegt vor, wenn zukünftige Arbeits- und Entgeltbedingungen zu Lasten des Arbeitnehmers einvernehmlich abgeändert werden. Dies ist aber nur insoweit zulässig, als gesetzliche und kollektivvertragliche Bestimmungen (zum Beispiel: kollektivvertragliches Mindestentgelt) beachtet werden.

Für mich hieße das als Tipp für dich:
Verschlechterungsvereinbarung mit dem DN (Reduktion des Gehalts)
und danach Gewährung des Firmenautos zur Privatnutzung, was den Sachbezug auslöst.
Ein Kostenbeitrag des AN mindert dann den SB-Wert.

Nur, wie schon gesagt: Das ist eine echte Verschlechterung für den DN, da ja sein Geldbezug reduziert wird. Somit (für den DN negative) Auswirkung z.B. auf den BV-Beitrag und Sonderzahlungen.

Und: Die Bruttoreduktion kann nicht als Kostenbeitrag durchgebracht werden (da gibt es keine Chance!).

LG