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10. November 2008 um 12:22 Uhr
#69841
Teilnehmer
Hallo Roland,
das Finanzamt sieht das leider nicht so. Wir haben gerade diesen konkreten Sachverhalt vom Finanzamt prüfen lassen – Ergebnis: Gehaltsreduktionen werden nicht als Kostenbeitrag angesehen. Grund dafür ist, dass ich mir durch die Bruttogehaltsreduktion einiges an Abgaben ersparen würde, was im Fall der Bezahlung eines Kostenbeitrages, der ja immer vom Nettogehalt erfolgt, nicht der Fall ist.
Fraglich ist, ob es dann möglich wäre, die Bruttogehaltsreduktion in eine Nettogehaltsreduktion umzurechnen und diesen Betrag als Kostenbeitrag in Abzug zu bringen?
Danke im Voraus!
LG
Barbara