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24. September 2008 um 0:35 Uhr
#69655
Roland
Teilnehmer
Hallo Bernhard!
Grundsätzlich beträgt der Sachbezung bei einem € 40.000,– Auto € 600,–.
Dein Kostenbeitrag mindert aber den SB-Wert, somit verbleiben als maßgeblicher Sachbezug nur mehr € 200,–.
Am besten ist es, den Kostenersatz gleich bei der Lohnverrechnung einzubehalten.
LG