Re:Re: monatliche Prämie für ppa

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#70745
Mathias
Teilnehmer

Hallo,

Dein KV bemißt die Sonderzahlungen nach dem Monatsgehalt. Unter Monatsgehalt werden im Regelfall die für die Normalarbeitszeit zustehenden festen Bezüge verstanden, also das Grundgehalt, fixe Zulagen, eine Mindestprovision etc. Leistungsbezogene Entgeltbestandteile wie Mehrstunden, Überstunden (auch Überstundenpauschalen), Umsatzprovisionen, Leistungsprämien etc. werden dann nicht in die Sonderzahlungen einbezogen.

Ich würde daher dazu tendieren, daß in Deinem Fall die fixe monatliche Prämie in die Sonderzahlung eingerechnet gehört. Um das definitiv zu beantworten, müßte man sich ergänzend die Vereinbarung einmal ansehen, die der Prämienzahlung zugrundeliegt.

So wie ich den von Dir zitierten Auszug aus dem KV verstehe, hätte die Überstundenpauschale gar nicht in die Sonderzahlungen einbezogen werden müssen (außer es war so vereinbart oder entsprach betrieblicher Übung). Da Du die Pauschale jetzt nicht mehr bekommst, der KV aber auf das im „Monat der Auszahlung“ der Sonderzahlung gebührende Gehalt abstellt (Stichtagsprinzip), muß die Überstundenpauschale bei der Sonderzahlung jetzt nicht mehr (auch nicht als Durchschnitt) berücksichtigt werden.

LG
Mathias