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Hallo whiteflag,
was sagt denn der KV zur Berechnung der Sonderzahlungen? Wenn das Grundgehalt maßgebend ist, gehört die Prämie nicht in die Sonderzahlungen gerechnet. Ist vom Monatsgehalt die Rede, dann sind bestimmte – im KV meist aufgezählte – i.d.R. monatlich gleichbleibende Bezugsbestandteile einzubeziehen (z.B. bei Handelsangestellten Mindestprovisionen, fixe Zulagen u.ä.). Gilt das Monatsentgelt, sind überhaupt alle Bezugsbestandteile einzurechnen.
Grundsätzlich erhöht die laufende monatliche Prämie Dein Jahressechstel. Wie sich das bei Dir konkret auswirkt und ob es nicht sinnvoller wäre, die Jahresprämie auf 14 mal auszuzahlen, kann man ohne nähere Angaben zu Deinen anderen Bezügen (Gehalt, Mehr-/Überstunden, Sachbezüge, über das 13.+14. Gehalt hinausgehende Sonderzahlungen etc.) nicht definitiv sagen.
LG
Mathias