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23. November 2009 um 19:52 Uhr
#71125
Martin
Teilnehmer
Servus!
Also im Rahmen einer FWÜ bist Du bis 1 Monat nach Beendigung der FWÜ Kündigungsgeschützt.
Bei kürzerem Dienst als 2 Monate dauert der Kündigungsschutz die Hälfte der Dienstzeit beim Bundesheer (oder Zivildienstorganisation).
Solltest Du Bekleidung oder Ausrüstung verlieren und dies einzahlen müssen, lass Dir eine Quittung geben.
Diese Beträge kannst Du im Rahmen der Veranlagung dann als Werbungskosten von der Steuer absetzten.
Viel Glück
Martin