Re:Re: Mithelfende Familienmitglieder

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#69493
stevenson
Mitglied

Liebe Barbara,

ich sehe das so: eine Beistandspflicht kann´s bei einer GmbH nicht geben, da es sich um eine eigenständige juristische Person handelt (vs. Einzelunternehmer). Meines Erachtens liegt somit jedenfalls ein DV vor.
Bzgl. Entgelt sollte man in diesem Fall aber dennoch darauf achten, dass das Entgelt fremdüblich gestaltet ist (auch Blick in den KV), da bei Gesellschaftern und deren Angehörigen die Verhältnismäßigkeit immer überprüft wird – was wichtig ist für Körperschaft- und Kapitalerstragsteuerbelange.

Viellicht kannst Du uns am Laufenden halten, was bei der KIAB-sache herausgekommen ist…?

LG
Stefan