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21. März 2008 um 11:13 Uhr
#69103
Mitglied
Liebe Dani,
ich kann dich dabei nur vollinhaltlich unterstützen. Entweder ist es ein fremdübliches DV mit allen Rechten und Pflichten oder die Tätigkeit ist als eheliche Beistandspflicht gesamt anzusehen.
Diesen Spagat, den deine Chefin da machen will, halte ich für nicht zutreffend und zusätzlich auch als gefährlich. Denn einerseits drohen SV-Nachzahlungen oder, wenn die Beistandspflicht als Argument herangezogen wird, kann das gesamte DV gekippt werden und somit keine Betreibsausgabe mehr vorliegen.
Fazit für mich: Ganz oder gar nicht.
LG und frohe Ostern
Stefan