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1. Oktober 2014 um 8:37 Uhr
#73934
Martin
Teilnehmer
Nur wenn österreichisches Arbeitsrecht gilt, dann MVK.
Anmeldung bei Krankenkasse per Mail oder Fax mit Vermerk: „Anmeldung nur für MV-Zwecke. SV bleibt im xxx-Staat“.
Am besten das A1 Formular als Bestätigung der ausländischen SV beilegen.
Achtung: Wenn keine MV, dann gibt es noch freiwillige Abfertigungen nach der Viertel- und Zwölftelregelung.