Re:Re: Mischsonderzahlung Gastro

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#72171
Roland
Teilnehmer

Hallo Manu!

Wenn der KV tatsächlich die Misch-SZ vorschreibt, bitte auch unbedingt so berechnen – auch die Judikatur tendiert voll in diese Richtung!

Und es ist absolut korrekt, dass die 540,– dann keinem SV-Abzug unterliegen, da für die Geringfügigkeit nur der lfd. Bezug ausschlaggebend ist!

LG