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2. Dezember 2010 um 23:01 Uhr
#72171
Roland
Teilnehmer
Hallo Manu!
Wenn der KV tatsächlich die Misch-SZ vorschreibt, bitte auch unbedingt so berechnen – auch die Judikatur tendiert voll in diese Richtung!
Und es ist absolut korrekt, dass die 540,– dann keinem SV-Abzug unterliegen, da für die Geringfügigkeit nur der lfd. Bezug ausschlaggebend ist!
LG