Re:Re: Mischsonderzahlung

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#72079
Roland
Teilnehmer

Hallo Alexandra!

Ich bin der festen Meinung, dass in Fällen des Umstiegs von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung (oder umgekehrt) die Mischsonderzahlung die einzig vernünftige (und richtige) Variante ist.
Der „Judikaturzug“ fährt auf alle Fälle in diese Richtung.
Anders kann es mE nur sein, wenn der KV diese Umstiege bei den Sonderzahlungen beschreibt und dabei dezidiert die „Stichtagsregelung“ für diese Fälle vorsieht oder wenn im KV für die SZ das „Lohnausfallsprinzip“ vorgesehen ist.

In deinem Fall würde ich auch den „zuviel bezahlten“ Urlaubszuschuss rückverrechnen, wenn es im KV keine dezidierte Regelung gibt.

LG