Re:Re: „Minusstunden“-Ausgleich beim Mehrarbeitszuschlag

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#70421
Kathrin
Teilnehmer

Hallo Dani,

habt ihr im Dienstvertrag einen Durchrechnungszeitraum vereinbart?
Dann würde ich kein Problem mit der Verrechnung sehen.

Ergeben sich jedoch die Minusstunden daraus, dass der Dienstnehmer nicht beschäftigt werden kann (aufgrund vom Geschäftsrückgang usw) ist es lt. Arbeiterkammer das „Problem“ vom Dienstgeber und die Minusstunden dürfen nicht gegenverrechnet werden bzw. auch der Lohn darf nicht gekürzt werden.

Ich hoffe, das hilft dir ein wenig weiter! Sollte ich falsch liegen, bitte um Info!!!

Lg Kathrin