Re:Re: Mindestgehalt f. kaufmänn. Angestellte

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#69515
Kathy2601
Teilnehmer

Hallo Martin,

eine Frage noch.

Sollte mein nächster Arbeitgeber denselben Kollektivvertrag haben wie mein bisheriger, muss die Einstufung dann übernommen werden – würde mir also dasselbe Mindestgehalt wie jetzt zustehen?

Danke im Voraus!

lg Kathy