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13. August 2008 um 21:09 Uhr
#69515
Teilnehmer
Hallo Martin,
eine Frage noch.
Sollte mein nächster Arbeitgeber denselben Kollektivvertrag haben wie mein bisheriger, muss die Einstufung dann übernommen werden – würde mir also dasselbe Mindestgehalt wie jetzt zustehen?
Danke im Voraus!
lg Kathy