Re:Re: Militärdienst im Ausland

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#69062
stevenson
Mitglied

Also aus dem Bauch raus *Blick zu den anderen Spezialisten*, sehe ich keinen Unterschied zu ienem Inländer, da auch auf den türkischen Arbeitnehmer östterreichsiches Recht anzuwenden ist.
D.h. keine Kündigung, sondern Ende Entgeltbezug mit Einberufungstag, arbeitsrechtliches DV bleibt weiterhin erhalten.

LG
Stefan