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6. Juli 2010 um 10:05 Uhr
#71770
Mathias
Teilnehmer
Hallo Stephanie,
die Abmeldung macht man eigentlich erst beim Antritt der Karenz. Bei Beginn der Schutzfrist erfolgt keine Abmeldung, sondern die GKK bekommt nur die Arbeits- und Entgeltbestätigung.
LG
Mathias