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8. Februar 2012 um 12:11 Uhr
#73115
Roland
Teilnehmer
Hallo!
In der GZ-Vereinbarung muss es einen Passus geben, wieviele Stunden in die nächste GZ-Periode übertragen werden dürfen – diese Stunden kann man 1:1 übertragen. Jene Stunden, die darüber hinausgehen, sind grundsätzlich zur Zahlung fällig im Verhältnis 1 : 1,25 – das würde auch gelten, wenn ihr Zeitausgleich für diese Stunden vereinbart.
LG