Re:Re: Mehrstundenzuschlag

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#72938
JB1
Teilnehmer

so pauschal kann man das nicht sagen, da man immer auch die für den betrieb laut kv geltende normalarbeitszeit (zB 40 stunden oder 38,5 stunden, etc.) beachten muss. gibt es nämlich eine von 40 auf zb 38,5 verkürzte normalarbeitszeit, müsste man wissen, ob vollzeitdienstnehmer für mehrarbeit (in diesem fall 6,5 stunden/monat) bekommen oder nicht. bekommen diese keinen zuschlag, bekommst auch du für 6,5 stunden keinen mehrarbeitszuschlag.

darüberhinaus hast du ja auch überstunden gemacht, da überstunden bei teilzeitbeschäftigen ua anfallen, wenn 40 stunden pro monat überschritten werden. für diese stunden bekommt man dann einen überstundenzuschlag. hier musst du auch im kv nachsehen, wie hoch dieser ist.

für eine zuschlagspflichtige mehrarbeitsstunde bekommt man einen grundlohn und den 25% zuschlag.