Re:Re: Mehrstunden + Nachtarbeit, 100 % Zuschlag?

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gabriele
Teilnehmer

Hallo Karin,
auch ich rechne viele Zahnärzte ab … somit zu deiner Frage

1) siehe § 7 Punkt 2 des Kollektivvertrages – die Zeiten ausserhalb der Normalarbeitszeit (also ab 20.00 Uhr) sind mit einem Zuschlag von 100 % zu vergüten.
Das heisst also, dass auch im Falle von Mehrstunden, da die DN keine 40 Std./Woche hat, sie einen 100%igen Zuschlag erhält. Ich nehme dafür die Lohnart für SFN-Stunden. Du musst beim Lohnverrechnungsprogramm nur aufpassen, dass dieses den Stundensatz nicht hochrechnet auf 40 Std. (wie zB BMD), sondern den aktuellen Stundensatz (Gehalt + Gefahrenzulage : Wochenstunden : 4,33) nimmst – auch für den Zuschlag.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt
LG Gabriele