Re:Re: Mehrstunden KV Wirtschaftstreuhänder

Startseite Foren Laufender Bezug Mehrstunden KV Wirtschaftstreuhänder Re:Re: Mehrstunden KV Wirtschaftstreuhänder

#69283
Roland
Teilnehmer

Hallo Renate!

Kannst du bitte den KV-Text überprüfen, den ich unten reinstelle, ob es auch der aktuelle Text ist.
(habe im Internet nur einen KV vom 1.9.2006 gefunden und weiß nicht, ob sich da etwas geändert hat.)

Aus Abschnitt III (Arbeitszeit):

6. Bei Angestellten mit einer Normalarbeitszeit von unter 40 Wochenstunden kann vereinbart
werden, dass sie bis zur maximal 40. Wochenstunde Mehrarbeit leisten. Unabhängig von der
Lage der Normalarbeitszeit für Vollbeschäftigte geltend diese Stunden als Mehrarbeitsstunden.
Als Günstigkeitsabgleich sind bei Überschreitung der Mehrarbeit von 8 Wochenstunden die
übersteigenden Mehrarbeitsstunden mit einem Zuschlag von 50%, bzw. in der Zeit von 20.00 bis
7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen mit 100 % Zuschlag abzugelten. Täglich ist die
Höchstarbeitszeit mit 10 Stunden beschränkt.

Sollte das noch der aktuelle KV-Text sein, kann man wahrlich schwer darüber diskutieren, ob die ersten 8 Mehrarbeitsstunden tatsächlich zuschlagsfrei sind.
Eigentlich wird er (der Zuschlag) ja nicht ausgeschlossen.
Angeblich wird aber der KV so interpretiert, dass die ersten 8 Stunden zuschlagsfrei sind, jedoch kann man das mE auch anders sehen.

Auf alle Fälle ist es korrekt, dass ein KV Abweichendes bez. des Teilzeit-Mehrarbeitszuschlags regeln kann (sowohl nach oben als auch nach unten) – siehe § 19d / (3f) AZG.

LG