Startseite › Foren › Laufender Bezug › Mehrere geringfügige Beschäftigte › Re:Re: Mehrere geringfügige Beschäftigte
9. April 2008 um 22:50 Uhr
#69155
Teilnehmer
Servus Dani!
Für geringfügig Beschäftigte gilt als Beitragszeitraum grundsätzlich das Kalenderjahr.
Man KANN aber die Beiträge auch monatlich abführen.
LG