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19. Oktober 2011 um 11:09 Uhr
#72963
JB1
Teilnehmer
Hallo Niki,
ich hab mir das Thema aufgrund deiner ausführlichen Frage auch noch einmal angesehen und komme zu dem gleichen Schluss wie Roland. Aus dem ersten Beitrag ist mir die Frage so nicht bewusst gewesen. Die Begründung liegt darin, dass alle bereits angefallenen Überstunden außerhalb der NAZ von 40 Stunden zu betrachten sind. Die maximale Mehrarbeit bei Teilzeit-MA ergibt sich aus der Differenz zwischen NAZ der Vollzeitkräfte und vereinbartem Stundenausmaß. Teilzeit-MA-Stunden können keine Überstunden sein.
LG Julia