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14. Juni 2008 um 6:25 Uhr
#69326
Teilnehmer
Hallo Romana!
Du hast Recht, der Zuschlag für die Teilzeitmehrarbeit ist in die SZ nach führenden Arbeitsrechtsexperten nicht einzurechnen.
Aber der Grundlohn für die Mehrarbeit, sofern regelmäßig geleistet, auf alle Fälle schon (mit einem 3-Monats-Durchschnitt), siehe „Verdienstbegriff“.
LG
