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23. Juli 2009 um 14:51 Uhr
#70788
gabriele
Teilnehmer
Ich würde den Mehrstundendurchschnitt der letzten 3 Monate nehmen, soferne regelmässig welche abgerechnet wurden.
Bei den Überstunden ist es klar, da mit einem niedrigen Teiler (150) gerechnet wird, sind die Sonderzahlungen beim Überstunden-Satz berücksichtigt.
Beim KV für Zahnärzte ist es genauso und da rechnen wir den Mehrstundendurchschnitt in die SZ.
LG Gabriele