Re:Re: Mehrarbeit

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#70788
gabriele
Teilnehmer

Ich würde den Mehrstundendurchschnitt der letzten 3 Monate nehmen, soferne regelmässig welche abgerechnet wurden.
Bei den Überstunden ist es klar, da mit einem niedrigen Teiler (150) gerechnet wird, sind die Sonderzahlungen beim Überstunden-Satz berücksichtigt.
Beim KV für Zahnärzte ist es genauso und da rechnen wir den Mehrstundendurchschnitt in die SZ.

LG Gabriele