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11. Januar 2009 um 14:28 Uhr
#70016
Teilnehmer
Liebe Sylvia!
so lange kein anspruch auf manko geld besteht, wird dieses nicht ausbezahlt.
die DN aber darauf hinweisen, das dies werbungskosten verursacht, welche bei der nächsten jahresveranlagung von der steuer abgesetzt werden können.