Re:Re: Lohnsteuerliche Behandlung der E-Card-Gebühr

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Die Aussage, dass das Service-Entgelt für die E-Card die Lohnsteuerbemessungsgrundlage verringert, stammt von leitenden Vertretern des Finanzministeriums. Diese haben im Rahmen des so genannten „ELDA-Forums“ am 20. 9. 2005, bei dem Mitarbeiter der Finanzverwaltung und der OÖ GKK mit diversen Anfragen aus der Praxis konfrontiert wurden, die Ansicht bekannt gegeben, dass die E-Card-Gebühr (anders als die bisherige Krankenscheingebühr) steuerlich als Pflichtbeitrag zu sehen ist und daher von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage des laufenden Bezuges in Abzug gebracht werden kann.

Einen „offiziellen“, österreichweiten Erlass gibt es – soweit ersichtlich – derzeit noch nicht. Es ist aber wohl zu erwarten, dass das Finanzministerium dies bald (zum Beispiel im Lohnsteuer-Protokoll 2005 oder in einem der künftigen Wartungserlässe zu den Lohnsteuerrichtlinien) nachholen wird.