Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Lohnsteuer bei einer Urlaubsersatzleistung › Re:Re: Lohnsteuer bei einer Urlaubsersatzleistung
7. Mai 2009 um 0:32 Uhr
#70495
Teilnehmer
Hallo Julia!
In diesem Fall ist Ende Entgeltanspruch nicht der 25., sondern der 24.9. (3 Tage = 22. – 24.9.)
Der laufende Teil der ErUE wird gemeinsam mit dem laufenden Bezug nach der Monatstabelle versteuert, da eben ausnahmsweise kein gebrochener LZZR besteht.
LG