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5. Februar 2010 um 22:17 Uhr
#71313
Roland
Teilnehmer
Hallo Johann!
Meines Erachtens hätte schon längst der Gläubiger im 3. Rang befriedigt werden müssen!
Das kann der „Vormerk-Gläubiger“ überhaupt nicht verhindern.
Erst wenn der Gläubiger im 1. Rang einen Verwertungsanspruch hat, wird er befriedigt und kann die Zahlung an den Gläubiger im 3. Rang wieder eingestellt werden.
Hier droht eventuell (ich betone jetzt: „aus der Ferne“) sogar die Drittschuldnerklage – es ist dringend anzuraten, sich professionelle Hilfe zu suchen.
LG