Re:Re: Lohnerhöhung nach Dienstjahren !!!!

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#72767
biggi
Teilnehmer

Lieber Ingo!

Wer bei einem Dienstjahr-Sprung immer noch genug verdient, bekommt da nichts drauf. Die gesetzliche Lohnerhöhung muss aber dann die vom entsprechenden Dienstjahr sein: Da es prozentmäßige KV-Erhöhungen sind, ist der Betrag dann natürlich höher, also machen die Dienstjahre trotz Überzahlung ein bisschen etwas aus.

Liebe Grüße

Biggi