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8. Juli 2011 um 8:10 Uhr
#72767
Teilnehmer
Lieber Ingo!
Wer bei einem Dienstjahr-Sprung immer noch genug verdient, bekommt da nichts drauf. Die gesetzliche Lohnerhöhung muss aber dann die vom entsprechenden Dienstjahr sein: Da es prozentmäßige KV-Erhöhungen sind, ist der Betrag dann natürlich höher, also machen die Dienstjahre trotz Überzahlung ein bisschen etwas aus.
Liebe Grüße
Biggi