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6. November 2012 um 8:28 Uhr
#73396
Roland
Teilnehmer
Hallo niti!
Die „Probezeitlösung“ ist auf alle Fälle unwirksam, da keine 2-monatige Probezeit vereinbart werden kann.
Alles Weitere gehört im Rahmen einer „Beratung“ erörtert, denn diese Punkte sind so heikel, dass „zwischen Tür und Angel“ keine seriöse Antwort erstellt werden kann.
LG