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20. Januar 2009 um 22:12 Uhr
#70076
Teilnehmer
Hallo Susanne!
1) Die Lehrlinge sind krankenversichert, jedoch von der Beitragsentrichtung befreit.
2) Bei Beginn einer neuerlichen Lehre ist vorerst zu schauen, ob nicht eine Anrechnung gewisser Lehrzeiten möglich ist.
Dann erst kann entschieden werden, in welches LJ der Lehrling einzustufen ist.
Meiner Meinung nach muss auch hier die Befreiung wirken.
Bezug von Familienbeihilfe ist dann auch unter gewissen Voraussetzung wieder möglich.
Siehe dazu § 2 Abs. 1 FLAG.
LG