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15. Oktober 2009 um 8:12 Uhr
#71026
biggi
Teilnehmer
Bei Angestellten ist die Krankenstandsabrechnung komplizierter als bei Arbeitern.
Angestellte haben eine Ersterkrankung, wo dann alle Krankenstände innerhalb eines halben Jahres ab Krankenstandsende dazuzählen. Der nächste Krankenstand nach diesem halben Jahr ist wieder eine Ersterkrankung, wo der DG volles Entgelt zahlen muss.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen – ohne Angaben gehen nur allgemeine Auskünfte
Biggi