Re:Re: L16 und Wiedereintritt

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steve
Mitglied

Hallo!

Auch wenn das jetzt blöd klingt – aber mich würde interessieren, ob die Antwort immer und überall gilt bzw. ob es „Alternativen“ dazu gibt? Bitte nicht falsch verstehen – ich möchte hier keine Anworten anzweifeln von „echten“ Experten, aber irgendwie sind die Rückmeldungen die ich von den GKKs in den einzelnen Bundesländern bekommen höchst unterschiedlich – d.h. was ist „richtig“ – was nicht?

Mein Lohnprogramm lässt vom Grundprinzip auch mehrere Varianten zu – deshalb hilft mir das nur bedingt weiter.

Die Ausgangslage ist im Prinzip ident wie bei Annett:

Beschäftigt von Jän-Nov – Austritt mit Ende November, UE bis 15.12 –> Wiedereintritt 20.12, nachdem nicht bekannt war dass der DN wieder zurückkehrt wurde der „gesamte“ L16 (Finanz-,SV-,Arbeitsstätten)Teil bereits übermittelt. Wenn für den DN dann ein Wiedereintritt abgerechnet wird – wird mir sofort vorgeschlagen ob ich den SV-Teil des ursprünglichen Lohnzettels stornieren möchte (nur den SV-Teil).

Am 2. L16 werden dann am Finanz-Teil mit Datum 20.12-31.12 die Dezember-Bezüge angeführt, am SV-Teil mit Datum 01-12 sämtliche Bezüge des Jahres. Diese „Variante“ wird von einigen GKKs akzeptiert von anderen wieder nicht – und wenn ich mir Rolands Antwort ansehe offenbar zurecht nicht. Gibt es dazu irgendwo auch eine „formelle“ Bestimmung für einen solchen Fall – ich hab leider nix gefunden?

Danke,

Steve