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12. Januar 2009 um 10:18 Uhr
#70023
Ruth
Teilnehmer
Hallo!
Vielen Dank für eure Hilfe – ich hatte ein Gespräch mit einer wirklich sehr freundlichen Dame bei der GKK.
Und die Antwort lautet: die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse darf ich zusammenziehen: Zeitraum wäre hier 2-12 (auch wenn 11 Vollversicherung war) Monat 1 und 11 müssen extra ausgefüllt werden – also insgesamt 3 Meldungen – der BV Zeitraum darf zusammengefaßt werden.
LG
Ruth