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21. November 2016 um 11:13 Uhr
#74329
JuttaRosa
Teilnehmer
Bitte um Information soweit möglich zu:
Drucker KV wird mit Ende 2016 Beendet!
Frage zur Nachtarbeit:
Im Einkommensteuergesetz ist zw. 19 -6 Uhr die Nachtarbeit lohnsteuerfrei wenn:
– Blockzeit 3 h
– betriebliche Erfordernisse sind
– zusammenhängende Arbeitszeiten
sind.
Ändert sich durch die Niederlegung des KVs dadurch etwas?
Ist ein Dienstvertrag ausreichend als Basis?
lg Jutta