Re:Re: KV Überzahlung

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#69922
Roland
Teilnehmer

Hallo Petra!

Also wenn der KV dazu schweigt, bin ich absolut der Meinung, dass diese Vorrückung in deinem Fall keine Änderung des Gehalts bewirkt, da das Gehalt nach wie vor über dem kv-lichen Mindestsatz liegt.
Anders schaut die Beurteilung aus, wenn der KV ausdrücklich auch die Istbezüge durch Dienstzeitenvorrückungen vorsieht.

LG