Re:Re: KV Metallgewerbe Angestellte

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#71088
brigit28
Teilnehmer

Ist das nicht egal, wie du das machst? Erhältst du nicht sowieso den gleichen Betrag?
Da es noch keinen KV gibt, würde ich vorerst den Sprung in die nächste Gruppe berechnen und wenn der kv rückwirkend gültig wird per 11/09 einfach aufrollen.
Hierbei kann es sich aber nur um den KV MetallINDUSTRIE handeln und nicht Gewerbe, da das Gewerbe immer per 1.1. einen neuen KV hat, oder?

lg