Re:Re: KV Metaller Arbeiter

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#74092
ingridB
Teilnehmer

Liebe Dani,
im der KV Metallarbeiter gibt es den Abschnitt XVII Urlaub und Urlaubszuschuss.
Unter Punkt 11 (Berechnung des Urlaubsentgeltes und Urlaubszuschusses) findet man den folgenden Satz:

…. Überstunden gelten im Sinne des Generalkollektivvertrages über den Begriff des Entgeltes dann als regelmäßig, wenn sie in den letzten 13 abgerechneten Wochen (bzw. 3 Monaten oder Kalendervierteljahr) vor Urlaubsantritt durch mindestens 7 Wochen geleistet wurden. …..

Ich hoffe, das hilft dir weiter.
LG
Ingrid