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8. Juni 2015 um 14:18 Uhr
#74092
ingridB
Teilnehmer
Liebe Dani,
im der KV Metallarbeiter gibt es den Abschnitt XVII Urlaub und Urlaubszuschuss.
Unter Punkt 11 (Berechnung des Urlaubsentgeltes und Urlaubszuschusses) findet man den folgenden Satz:
…. Überstunden gelten im Sinne des Generalkollektivvertrages über den Begriff des Entgeltes dann als regelmäßig, wenn sie in den letzten 13 abgerechneten Wochen (bzw. 3 Monaten oder Kalendervierteljahr) vor Urlaubsantritt durch mindestens 7 Wochen geleistet wurden. …..
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
LG
Ingrid