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20. Oktober 2008 um 13:52 Uhr
#69723
rawuzl
Teilnehmer
Die Montagezulage ist wie ein laufender Bezug abzurechnen auch die Wegzeitvergütung.
Die Entfernungszulagen sind steuerlich bis 26,40 als Aufwandentschädigung frei der übersteigende Teil pflichtig.
Die Sonderzahlung berechnet man Stundenlohn + Durchschnitt der letzten 13 Wochen x38,5×4,33 = Basis Sonderzahlung lt. WKO.
lg. Andrea