Re:Re: KV Metall/ ÜStd Zeitzuschlag 25%

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#70522
Roland
Teilnehmer

Hallo Sabine!

Der Grundsatz bei Durchrechnungsmodellen lautet:
„Mehrstunden“ sollen nicht sofort Überstunden sein wie bei starren Arbeitszeitmodellen, sondern eben Normalarbeitszeit sein, die dann (z.B. bei schwächerer Auftragslage) wieder abgebaut werden können (im Normalfall sogar im Verhältnis 1:1).

Speziell für die Metallindustrie gibt es halt jetzt diesen „25%-Zeitzuschlag“.
Ich habe mir den Arbeiter-KV kurz angeschaut – die Regelung findest du im Punkt 19a (Erweiterte Bandbreite).

Einen sehr wichtigen Punkt habe ich dir herauskopiert:
Für längere Durchrechnungszeiträume (Anmerkung: als 13 Wochen) ist jedenfalls die Zustimmung des Betriebsrates und die Zusendung an die Kollektivvertragspartner notwendig.
Bei erfolgter Zustimmung des Betriebsrates ist auf deren Grundlage eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.

Hoffe, dass du dir aus dem KV die für dich wichtigen Punkte herauslesen kannst (was ja nicht immer so einfach ist).

LG