Re:Re: KV Handelsarbeiter Taggeld

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#71340
Roland
Teilnehmer

Hallo Maria Anna!

Es gibt die Textstelle auch im KV 2010 (im Anhang unter Punkt B: Reisekostenentschädigung):

„Für die Bestreitung des mit der Dienstreise verbundenen persönlichen Mehraufwandes erhält der Arbeitnehmer ein Taggeld von mindestens 16,80 Euro, wobei durch Betriebsvereinbarung ein höherer Betrag bzw. der Höchstbetrag laut Einkommensteuerrichtlinien von 26,40 Euro vereinbart und bezahlt werden kann. Ein Taggeld fällt bei einer Dienstreise von mehr als 3 Stunden Dauer an. Für jede angefangene Stunde wird ein Zwölftel des vollen Taggelds berechnet.“

Somit bräuchtest du eine BV, um 26,40 Euro zeitlich unbeschränkt steuerfrei auszahlen zu können.

LG